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OLG Rostock (10 WF 24/00) | Datum: 17.07.2000
Die nach § 128 Abs. IV BRAGO zulässige Beschwerde ist auch begründet. Nach § 12 Abs. I BRAGO ist der Rechtsanwalt bei einer Rahmengebühr berechtigt, die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände [...]